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Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lohnsteuer-Jahresausgleich,
Einkommensteuer-Erklärung oder auch Ihre Buchhaltung schnell
und bequem von mir erstellen zu lassen. Die Kommunikation kann
selbstverständlich mittels moderner Medien per eMail (PDF-Dateien)
Fax, Post oder Telefon erfolgen. |
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Hiermit biete ich Ihnen in allen Regionen Deutschlands meinen
neuen Internet-Dienst zur Erstellung des jährlichen Lohnsteuer-Jahresausgleiches
oder auch anderer Steuererklärungen an. Ich bin auch bereit,
Ihren Jahresabschluss und Ihre kompletten Steuererklärungen
aufgrund Ihrer Buchführung zu erstellen. Auch Ihre Buchführung
würde ich gerne erstellen, sofern Sie mir per PDF-Datei Ihre
Belege zur Verfügung stellen. Meine Leistungen sind fachlich
kompetent und für Sie schnell und bequem vom "Sessel" aus in
Anspruch zu nehmen. Ich erstelle Ihre Steuererklärungen aufgrund
Ihrer Angaben und Unterlagen und sende diese von Ihnen unterschriftlich
vollzogen auf Wunsch auch direkt ans Finanzamt. |
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Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch eine Berechnung
der voraussichtlichen Steuererstattung. |
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Ergänzende Fragen zu den von Ihnen zur Verfügung gestellten
Unterlagen erfolgen per eMail, Telefon, Fax oder ggf. auch per
Brief. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Keine lästige
Terminvereinbarung, Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung, Fahrzeit
oder Freistellung von der Arbeit, weil die Geschäftszeit des
Steuerberaters nicht mit Ihrer Arbeitszeit in Einklang zu bringen
ist. Online bin ich für Sie in der Regel 24 Stunden per eMail
erreichbar, auch oft am Wochenende. |
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In der Regel erhalten Sie sogar schon am Wochenende ein Honorarangebot,
sofern Sie mir das auf meiner Seite vorbereitete Online-Formular
ausfüllen und übersenden. Das Honorarangebot ist natürlich für
Sie unverbindlich und völlig kostenlos. |
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Ihr Vertrauen ist mir wichtig, deshalb haben Sie auch innerhalb
der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 030
793 40 51 die Möglichkeit, Fragen zu dem Ablauf der Beauftragung
oder zum Honorar zu stellen. Selbstverständlich können Sie Ihre
Anfrage auch per eMail oder Fax (siehe Impressum) stellen. Steuerliche
Fragen können in der Regel jedoch nicht vor Auftragserteilung
erteilt werden. Ich bitte hier um Verständnis. |
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Mit meiner Beauftragung gehen Sie keinerlei Risiko ein, da
die Honorarzahlung erst 14 Tage nach Übersendung der fertigen
Steuererklärung oder Leistung fällig wird. |
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