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  Diese Liste kann nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da sehr viele Tat- bestände unter gewissen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Bitte führen Sie alle belegbaren, hier nicht beispielhaft aufgeführten Fakten auf, von denen Sie selbst glauben, dass steuerliche Berücksichtigung möglich sein könnte.
 
 
1. Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis zu 928 DM (474,48 €) brutto
- Aktentasche, Berufskleidung, Brille, Bücherregal, Büromaterial, Büroutensilien, Büroschrank, Fachzeitschriften, Fachbücher, Faxgerät, Fotokopiergerät, Ordner, Papierkorb, Schreibmaschine, Schreibtisch, Werkzeuge, Sonstiges.
Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten von über 928 DM (474,48 €) brutto
- Büromöbel, Computer, Fotokopiergerät, Sonstige Anschaffungen.
 
 
2. Arbeitszimmeranteil im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche
- Gesamtwohnfläche (incl. Arbeitszimmer)
- lt. Vermessung/Mietvertrag m²
- Fläche des Arbeitszimmers m²
- Anteil des Arbeitszimmers in %
Abschreibung (bei Eigentum), Grundsteuer Haus- und Grundeigentümerverein, Hausverwaltung, Instandhaltungskosten, Miete, Müllgebühren, Reinigungskosten, Schornsteinfeger, Sonstige Umlagen Strom, Gas ,Wasser Versicherungen, Zinsen Sonstige Kosten
 
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