Honorarbeispiel lt. StbGebV:  
   
Familieneinkünfte 59.000 DM / 30.166 €  
   
§ 24 Abs.1 Nr.1 - Tab. A 1/10
83,00 €
   
§ 27 Abs.1  
Geschätzter Wert vor Abzug der Werbungskosten  
61.500 DM / 31.444 € / Tab. A 1/20
41,50 €
 
124,50 €
   
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer
19,92 €
Bruttomindestgebühr lt. GebV für Steuerberater
144,42 €
   
   
 
Gemäß § 24 Abs.1 Nr.1 StBGebV wird die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gefertigt.
 
Gemäß § 27 Abs.1 StBGebV wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt.
 
Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Berlin haben, stehe ich Ihnen nach Vereinbarung auch innerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten persönlich zur Verfügung.